Anl. 6 KV

KV - Kraftstoffverordnung 2012

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Eigenschaft1

Einheit

Grenzwerte

 

 

min.

max.

Fettsäure-Methyl-Ester-Gehalt

% (m/m)

96,5

Dichte bei 15°Ca

kg/m3

860

900

 

Viskosität bei 40°Cb

mm2/s

3,50

5,00

Flammpunkt

°C

101

 
 
 

Cetanzahlc

51,0

Korrosionswirkung auf Kupfer (3 h bei 50°C)

Korrosionsgrad

Klasse 1

Oxidationsstabilität, 110°C

h

8,0

 

Säurezahl

mg KOH/g

0,50

Iodzahl

g Iod/100 g

120

Gehalt an Linolensäure-Methylester

% (m/m)

12,0

Gehalt an mehrfach ungesättigten Fettsäuremethylestern mit ≥ 4 Doppelbindungen

% (m/m)

1

Methanol-Gehalt

% (m/m)

0,20

Monoglycerid-Gehalt

% (m/m)

0,70

Diglycerid-Gehalt

% (m/m)

0,20

Triglycerid-Gehalt

% (m/m)

0,20

Gehalt an freiem Glycerin

% (m/m)

0,02

 

Gehalt an Gesamt-Glycerin

% (m/m)

0,25

Wassergehalt

% (m/m)

0,05

Gesamtverschmutzungc

mg/kg

24

Asche-Gehalt (Sulfat-Asche)

% (m/m)

0,02

Schwefel-Gehalt

mg/kg

10,0

 
 

Gehalt an Alkali-Metallen (Na+K)

mg/kg

5,0

 
 

Gehalt an Erdalkali-Metallen (Ca+Mg)

mg/kg

5,0

Phosphor-Gehalt

mg/kg

-

4,0

(1) Die Prüfverfahren sind die in ÖNORM EN 14214 „Flüssige Mineralölerzeugnisse – Fettsäure-Methylester (FAME) zur Verwendung in Dieselmotoren und als Heizöl – Anforderungen und Prüfverfahren“ ausgegeben am 15. Juli 2019, genannten Verfahren.

1.

Die Dichte kann im Temperaturbereich von 20°C bis 60°C gemessen werden. Dabei ist eine Temperaturkorrektur mit der in Anhang C der ÖNORM EN 14214 „Flüssige Mineralölerzeugnisse – Fettsäure-Methylester (FAME) zur Verwendung in Dieselmotoren und als Heizöl – Anforderungen und Prüfverfahren“ ausgegeben am 15. Juli 2019, angegebenen Gleichung durchzuführen.

2.

Falls der CFPP -20°C oder weniger beträgt, muss die Viskosität bei -20°C gemessen werden und darf nicht 48 mm2/s überschreiten. In diesem Fall ist ÖNORM EN ISO 3104 „Mineralölerzeugnisse – Durchsichtige und undurchsichtige Flüssigkeiten – Bestimmung der kinematischen Viskosität und Berechnung der dynamischen Viskosität“ vom 1. September 1999 wegen des nicht-Newton’schen Verhaltens in einem zwei-Phasen-System nur ohne die zugehörigen Präzisionswerte anwendbar.

3.

Zur Bestimmung der Gesamtverschmutzung ist die ÖNORM EN 12662 „Flüssige Mineralölerzeugnisse – Bestimmung der Verschmutzung in Mitteldestillaten“ ausgegeben am 1. August 2008 heranzuziehen.

In Kraft seit 01.01.2021 bis 31.12.9999
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