Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024
Zur Richtigstellung etwaiger Irrtümer hat der Fahrgast die Übereinstimmung des aus der Fahrkarte ersichtlichen Fahrpreises mit dem bezahlten Betrag sofort zu prüfen. Später erhobene Einwendungen sind nicht zu berücksichtigen.
In Kraft seit 19.01.2001 bis 31.12.9999
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