Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Ausweise, die zur Inanspruchnahme einer Fahrpreisermäßigung berechtigen, sind beim Lösen sowie bei der Kontrolle der Fahrkarten unaufgefordert vorzuweisen.
In Kraft seit 19.01.2001 bis 31.12.9999
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