§ 20 Kfl-Bef Bed

Kfl-Bef Bed - Allgemeine Beförderungsbedingungen für den Kraftfahrlinienverkehr

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

 Die Fahrpreisermäßigungen sind in der Anlage 1 dieser Beförderungsbedingungen zusammengefasst. Diese Ermäßigungen können im angegebenen Umfang und zu den angegebenen Bedingungen freiwillig gewährt werden. Es ist keine gesonderte Genehmigung gemäß § 31 Abs. 6 Kraftfahrliniengesetz erforderlich.

In Kraft seit 20.06.2018 bis 31.12.9999
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