Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Jeder Fahrgast hat sich im Fahrzeug dauernd festen Halt zu verschaffen. Schäden, die durch Außerachtlassen dieser Vorsichtsmaßnahme eintreten, hat der Fahrgast zu tragen.
In Kraft seit 19.01.2001 bis 31.12.9999
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