Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.03.2025
(Anm.: § 25 aufgehoben durch Art. I § 124 Abs. 3 Z 9, BGBl. Nr. 450/1994.)Anmerkung, Paragraph 25, aufgehoben durch Art. römisch eins Paragraph 124, Absatz 3, Ziffer 9,, Bundesgesetzblatt Nr. 450 aus 1994,.)
In Kraft seit 01.01.1995 bis 31.12.9999
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