§ 28 KAV Strafbestimmungen

KAV - Kälteanlagenverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Übertretungen der Vorschriften dieser Verordnung werden nach Maßgabe der Vorschriften der Gewerbeordnung geahndet.

In Kraft seit 01.01.1973 bis 31.12.9999
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