§ 22 K-OV

K-OV - Kärntner Objektivierungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 16.02.2026

Leitende Funktionen im Sinne des § 13 Abs. 1 lit. f des Kärntner Objektivierungsgesetzes sind:Leitende Funktionen im Sinne des Paragraph 13, Absatz eins, Litera f, des Kärntner Objektivierungsgesetzes sind:

  1. a)Litera aLeiter des Museums Moderner Kunst Kärnten (MMKK),
  2. b)Litera bLeiter des SPZ – Sozialpädagogisches Zentrum des Landes Kärnten,
  3. c)Litera cLeiter des Instituts für Lebensmittelsicherheit, Veterinärmedizin und Umwelt des Landes Kärnten (ILV Kärnten).
In Kraft seit 01.12.2025 bis 31.12.9999
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