Für Bewerber um freie Planstellen für eine Verwendung der
a) | Modellfunktion Gehobene medizinisch-technische Dienste (MTD), | |||||||||
b) | Modellfunktionen Soziale Arbeit/Sozialer Dienst Fachexperten, Soziale Arbeit/Sozialer Dienst Spezialisten, Soziale Arbeit/Sozialer Dienst Sachbearbeitung, | |||||||||
c) | Modellfunktion Erzieher, | |||||||||
d) | Entlohnungsgruppe k 2 im Entlohnungsschema k: Med.-technischer Dienst, Dienst der Sozialarbeiter, Dienst der Psychotherapeuten, Dienst der Musiktherapeuten, kardiotechnischer Dienst und Dienst der Hebammen, | |||||||||
e) | Entlohnungsgruppe k 3 im Entlohnungsschema k: Gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege, | |||||||||
f) | Entlohnungsgruppe k 4 im Entlohnungsschema k: Dienst der Erzieher und der Kindergärtner, | |||||||||
g) | Entlohnungsgruppe k 6 im Entlohnungsschema k: Sanitätshilfsdienst, Altenhelfer, Medizinische Assistenzberufe, Dienst der Pflegeassistenz und Pflegefachassistenz, | |||||||||
h) | Entlohnungsgruppe k 7 im Entlohnungsschema k: Dienst der Werkstätten- und Betriebsleiter, | |||||||||
i) | Entlohnungsgruppe k 8 im Entlohnungsschema k: Handwerklicher Fachdienst oder | |||||||||
j) | Entlohnungsgruppe k 9 im Entlohnungsschema k: Handwerklicher Hilfsdienst | |||||||||
hat das Objektivierungsverfahren – sofern nicht § 10 anzuwenden ist – jedenfalls aus folgenden Verfahrensschritten zu bestehen: | ||||||||||
1. | Beurteilung und Analyse der Bewerbungsunterlagen gemäß § 4 Z 1 und § 5; | |||||||||
2. |
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