Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Die in landesrechtlichen Bestimmungen verwendeten personenbezogenen Ausdrücke betreffen, soweit dies inhaltlich in Betracht kommt und nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, alle Geschlechter gleichermaßen.
In Kraft seit 15.12.2021 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu Art. 37 K-LVG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Art. 37 K-LVG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu Art. 37 K-LVG