Greifvogelhaltung
(zu § 54a Abs 9)
Der Antrag auf Bewilligung zur Haltung von Taggreifvögeln und Eulen ist unter Verwendung des Musters der Anlage 11, die Abmeldung von Taggreifvögeln und Eulen unter Verwendung des Musters der Anlage 12, die Mitteilung über eine allfällige Veränderung des Ortes der Haltung aus Gründen der Zucht- oder Urlaubsüberstellung unter Verwendung des Musters der Anlage 13 und das Zuchtblatt für Taggreifvögel und Eulen unter Verwendung des Musters der Anlage 14 abzufassen.
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