§ 1 K-JagdG 2000 DV

K-JagdG 2000 DV - Kärntner Jagdgesetz 2000 - Durchführungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.11.2024

§ 1

Jagdpachtvertrag

(zu § 16 Abs 5)

 

Der Jagdpachtvertrag ist für Gemeindejagden nach dem Muster der Anlage 1, für Eigenjagden nach dem Muster der Anlage 2 abzufassen.

In Kraft seit 05.04.2008 bis 31.12.9999
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