Mit dem Wirksamkeitsbeginn dieser Verordnung tritt die Verordnung der Landesregierung vom 19. November 1991 zur Durchführung des Jagdgesetzes 2000, LGBl Nr 132/1991, zuletzt geändert durch LGBl Nr 68/2004, außer Kraft.
In Kraft seit 05.04.2008 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 14 K-JagdG 2000 DV
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 14 K-JagdG 2000 DV selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 14 K-JagdG 2000 DV