§ 72 K-ElWOG Eigener Wirkungsbereich

K-ElWOG - Kärntner Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2011 - K-ElWOG

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.11.2024

Die in den §§ 8 Abs. 3 und 35 Abs. 2 lit. e geregelten Aufgaben der Gemeinden sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.

In Kraft seit 01.03.2012 bis 31.12.9999
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