Kärntner Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2011 - K-ElWOG (K-ElWOG) Fundstelle

K-ElWOG - Kärntner Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2011 - K-ElWOG

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

Gesetz vom 16. Dezember 2011, über die Erzeugung,
Übertragung und Verteilung von Elektrizität sowie die
Organisation der Elektrizitätswirtschaft in Kärnten (Kärntner
Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2011 - K-ElWOG)
StF: LGBl Nr 10/2012

Änderung

LGBl Nr 85/2013

LGBl Nr 56/2014

LGBl Nr 51/2015

1. Hauptstück:

Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Ziele

§ 3 Begriffsbestimmungen

§ 4 Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen

§ 5 Grundsätze für den Betrieb von Elektrizitätsunternehmen

2. Hauptstück:

Errichtung und Betrieb von

Erzeugungsanlagen

§ 6 Genehmigungspflicht

§ 7 Antrag auf Erteilung der elektrizitätswirtschaftsrechtlichen Genehmigung

§ 8 Genehmigungsverfahren

§ 9 Vereinfachtes Verfahren

§ 10 Voraussetzungen für die Erteilung der elektrizitätswirtschaftsrechtlichen Genehmigung

§ 11 Erteilung der elektrizitätswirtschaftsrechtlichen Genehmigung

§ 12 Überprüfungen

§ 13 Nachträgliche Vorschreibungen

§ 14 Beginn und Ende des Betriebes

§ 15 Erlöschen der elektrizitätswirtschaftsrechtlichen Genehmigung

§ 16 Vorarbeiten

§ 17 Zwangsrechte

§ 18 Verfahren zur Einräumung von Zwangsrechten

§ 19 Herstellung des rechtmäßigen Zustandes

§ 20 Einstweilige Verfügungen

§ 21 Parteistellung

3. Hauptstück:

Betrieb von Netzen

1. Abschnitt:

Rechte und Pflichten der Netzbetreiber

§ 22 Geregelter Netzzugang

§ 23 Lastprofile

§ 24 Allgemeine Bedingungen

§ 25 Änderung von Netzbedingungen

§ 26 Netzzugang bei nicht ausreichenden Kapazitäten

§ 27 Verweigerung des Netzzuganges

2. Abschnitt:

Regelzonen

§ 28 Regelzone, Aufgaben des Regelzonenführers

§ 29 Ausübungsvoraussetzungen für Bilanzgruppenkoordinatoren

§ 30 Aufgaben des Bilanzgruppenkoordinators

3. Abschnitt:

Betrieb von Übertragungsnetzen

§ 31 Netzentwicklungsplan

§ 32 Pflichten der Betreiber von Übertragungsnetzen

4. Abschnitt:

Betrieb von Verteilernetzen

§ 33 Konzessionserfordernis für Verteilernetze

§ 34 Voraussetzungen für die Erteilung der Konzession

§ 35 Konzessionsverfahren für Verteilernetze

§ 36 Erteilung der Konzession für Verteilernetze

§ 37 Pächter

§ 38 Geschäftsführer

§ 39 Vertikal integrierte Unternehmen

§ 40 Enden der Konzession für den Betrieb eines Verteilernetzes

§ 41 Maßnahmen zur Sicherung der Elektrizitätsversorgung

5. Abschnitt:

Rechte und Pflichten der Betreiber

von Verteilernetzen

§ 42 Recht zum Netzanschluss

§ 43 Pflichten der Betreiber von Verteilernetzen

§ 44 Betriebsleiter

§ 45 Allgemeine Anschlusspflicht

§ 46 Aufrechterhaltung der Leistungen

4. Hauptstück:

Erzeuger und KWK-Anlagen, Stromhändler

1. Abschnitt:

Rechte und Pflichten der Erzeuger

§ 47 Erzeuger

§ 48 Ausschreibung der Primärregelleistung

§ 49 Aufbringung der Mittel für die Bereitstellung der Primärregelleistung

2. Abschnitt:

KWK-Anlagen

§ 50 Kriterien für den Wirkungsgrad der KWK

§ 51 Herkunftsnachweis für Strom aus hocheffizienter KWK

§ 52 Anerkennung von Nachweisen aus anderen Staaten

§ 53 Berichtswesen

3. Abschnitt:

Stromhändler

§ 54 Tätigkeit der Stromhändler

5. Hauptstück:

Pflichten gegenüber Kunden

§ 55 Netzzugangsberechtigung

§ 56 Grundversorgung

§ 57 Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Belieferung mit elektrischer Energie

6. Hauptstück:

Bilanzgruppen

§ 58 Netzbenutzer

§ 59 Bildung von Bilanzgruppen

§ 60 Ausübungsvoraussetzungen für Bilanzgruppenverantwortliche

§ 61 Allgemeine Bedingungen

§ 62 Aufgaben und Pflichten des Bilanzgruppenverantwortlichen

§ 63 Wechsel der Bilanzgruppe, Zuweisung

7. Hauptstück:

Organisatorische Bestimmungen

1. Abschnitt:

Zuständigkeiten

§ 64 Zuständigkeit

§ 65 Überwachung

§ 66 Auskunftsrechte und Berichtspflichten

§ 67 Automationsunterstützter Datenverkehr

2. Abschnitt:

Besondere organisatorische Bestimmungen

§ 68 Koordinierung der Verfahren

§ 69 Fonds zur Förderung erneuerbarer Energien

§ 70 (entfällt)

8. Hauptstück:

Straf-, Schluss-

und Übergangsbestimmungen

§ 71 Strafbestimmungen

§ 72 Eigener Wirkungsbereich

§ 73 Verweisungen und Umsetzungshinweise

§ 74 Übergangsbestimmungen

§ 75 Inkrafttreten und Außerkrafttreten

 

Artikel II (LGBl Nr 56/2014)

In Kraft seit 01.03.2012 bis 31.12.9999
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