§ 25 K-ElWOG Änderung von Netzbedingungen

K-ElWOG - Kärntner Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2011 - K-ElWOG

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

Werden neue Allgemeine Netzbedingungen genehmigt, hat der Netzbetreiber dies binnen vier Wochen nach der Genehmigung den Netzbenutzern in einem persönlich an sie gerichteten Schreiben oder über Wunsch des Netznutzers auch elektronisch, bekannt zu geben und ihnen diese auf deren Wunsch zuzusenden. In diesem Schreiben oder auf der Rechnung sind die Änderungen der Allgemeinen Bedingungen und die Kriterien, die bei Änderungen nach diesem Gesetz und dem Elektrizitätswirtschafts- und –organisationsgesetz 2010 einzuhalten sind, nachvollziehbar wiederzugeben. Die Änderungen gelten ab dem nach Ablauf von drei Monaten folgenden Monatsersten als vereinbart.

In Kraft seit 01.03.2012 bis 31.12.9999
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