§ 22a K-BWG § 22a

K-BWG - Kärntner Bergwachtgesetz - K-BWG

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.11.2024

(1) Soweit in diesem Gesetz auf Landesgesetze verwiesen wird, beziehen sich diese Verweise auf die Landesgesetze in ihrer jeweils geltenden Fassung.

(2) Soweit in diesem Gesetz auf Bundesgesetze verwiesen wird, beziehen sich diese Verweise auf die Bundesgesetze in der nachstehend angeführten Fassung:

a)

Strafgesetzbuch – StGB, BGBl. Nr. 60/1974, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 117/2017, und

b)

Verwaltungsstrafgesetz 1991 – VStG, BGBl. Nr. 52/1991, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 120/2016.

In Kraft seit 15.11.2018 bis 31.12.9999
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