§ 24 K-BWG

K-BWG - Kärntner Bergwachtgesetz - K-BWG

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.11.2024

§ 24

 

(1) (Inkrafttreten)

 

(2) (Aufhebung früher geltender Bestimmungen)

In Kraft seit 01.01.1973 bis 31.12.9999
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