Login:
×
Eingeloggt bleiben
Login
Registrieren
-
Passwort vergessen?
Registrieren
Login
Menü öffnen/schließen
Menü
Sie sind nicht angemeldet.
Gesetze
Übersicht
Bundesgesetze
Landesgesetze
Burgenland
Kärnten
Niederösterreich
Oberösterreich
Salzburg
Steiermark
Tirol
Vorarlberg
Wien
Meine Gesetze
Gesetzesaktualisierungen
Volltextsuche
Forum
Forum Recht
Gesetzeskommentare
Gesetzessammlungen
Abfrageservices
Übersicht
Grundbuch
Grundbuchabfrage
Urkundenabfrage
Grundbuch Praxiswissen
Grundbuchnummern suchen
Firmenbuch
Handelsregister
GISA
DSGVO Mustervorlagen
Preise
FAQ
Tools
Zinsrechner
Existenzminimumrechner
Grundbuchnummernsuche
Legal.Tech
Über Uns
Verlinkungsmöglichkeiten
Werben mit JUSLINE
Hilfe
Recht.Beobachten
Recht.Merken
Recht.Aktuell
A-S-O Tool
Release Notes
Credits
Alle
Dropdown: Gewählter Wert ist Alle
Bundesgesetze
Burgenland
Kärnten
Niederösterreich
Oberösterreich
Salzburg
Steiermark
Tirol
Vorarlberg
Wien
Alle Gesetze
§ 216 Geo. (Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz), (weggefallen) - JUSLINE Österreich
§ 216 Geo. (weggefallen)
Geo. - Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz
beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
§ 216
Geo. seit 30.04.2022 weggefallen.
In Kraft seit 01.05.2022 bis 31.12.9999
0
Kommentare zu § 216 Geo.
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 216 Geo. selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Wie kommentiere ich?
Kommentar hinzufügen
Sofortabfrage
ohne
Anmeldung!
DSGVO Vorlagen
11,90 €
Grundbuchauszug
11,90 €
Urkunden, Kaufvertrag...
7,90 €
Firmenbuchauszug
11,90 €
Handelsregisterauszug
11,90 €
GISA
kostenlos
Zurück
Weiter
Jetzt Abfrage starten
0
Entscheidungen zu § 216 Geo.
Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
0
Diskussionen zu § 216 Geo.
Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 216 Geo. eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis Geo.
Gesamte Rechtsvorschrift
Drucken
PDF herunterladen
Paragrafennavigation
§ 206 Geo. 2. Berichtigung von Nachgebühren durch das Gericht
§ 207 Geo. (weggefallen)
§ 208 Geo. (weggefallen)
§ 209 Geo. Zuständigkeit
§ 210 Geo. Zeitpunkt der Berechnung und Vorschreibung
§ 211 Geo. Wechsel der Zuständigkeit
§ 212 Geo. Berechnung im Falle der Verfahrenshilfe
§ 213 Geo. Persönliche Gebührenfreiheit
§ 214 Geo. Gebühren- und Kostenakt
§ 215 Geo. Unterbleiben der Vorschreibung
§ 216 Geo. (weggefallen)
§ 217 Geo. Zahlungsauftrag
§ 218 Geo. Vorlage an die Einbringungsstelle
§ 219 Geo. Einbringungsstelle
§ 220 Geo. Insolvenzverfahren
§ 221 Geo. (weggefallen)
§ 222 Geo. (weggefallen)
§ 223 Geo. (weggefallen)
§ 224 Geo. Exekutionsmittel
§ 225 Geo. (weggefallen)
§ 226 Geo. Einstellung der Exekution
Haftungsausschluss
Vernetzungsmöglichkeiten
§ 215 Geo.
§ 217 Geo.
0 Kommentare zu § 216 Geo.