§ 166 Geo. Zustellung an Exterritoriale oder im Ausland

Geo. - Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Zustellungen an Exterritoriale und Zustellungen ins Ausland sind im Rechtshilfeerlaß geregelt.

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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