(1) Die Sonderausbildung in der Krankenhaushygiene dauert mindestens sechs Monate und umfaßt mindestens 800 Stunden theoretische und praktische Ausbildung.
(2) Sie beinhaltet insbesondere folgende Sachgebiete:
1. | Epidemiologie, Mikrobiologie und Immunologie | |||||||||
2. | Pflegerisch-organisatorische und pflegerisch-technische Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Krankenhausinfektionen | |||||||||
3. | Organisation und Betriebsführung | |||||||||
4. | Kommunikation, Angewandte Pädagogik, Gesprächsführung und Konfliktbewältigung | |||||||||
5. | Projektmanagement und Qualitätsmanagement in der Krankenhaushygiene | |||||||||
6. | Gesetzliche Grundlagen der Krankenhaushygiene. |
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