§ 72 GuKG (weggefallen)

GuKG - Gesundheits- und Krankenpflegegesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
§ 72 GuKG (weggefallen) seit 01.01.2017 weggefallen.
In Kraft seit 01.01.2017 bis 31.12.9999
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1 Diskussion zu § 72 GuKG


Paragraph 72 Krankenpflegegesetz von Anne1 zum § 72 GuKG

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Hallo! Hätte eine Frage, ich bin DGKS und habe an der FH Krems Gesundheitsmanagement studiert und möchte jetzt mich als Pflegedienstleitung bewerben. Ich wurde des öfteren gefragt ob ich den Paragraph 72, durch mein Studium erfülle, was ich leider nicht tue. Ich habe mir jetzt den Lehrinhal... mehr lesen...

§ 72 GuKG | 0 Antworten | 3924 Aufrufe | 23.07.11

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