(1) Die Sonderausbildung in der psychiatrischen Gesundheits- und Krankenpflege dauert mindestens ein Jahr und umfaßt mindestens 1 600 Stunden theoretische und praktische Ausbildung.
(2) Sie beinhaltet insbesondere folgende Sachgebiete:
1. | Pflege und Betreuung von Menschen mit psychischen Störungen | |||||||||
2. | Pflege und Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Störungen und Entwicklungsstörungen | |||||||||
3. | Pflege und Betreuung von Menschen mit organischen und psychischen Störungen im höheren Lebensalter | |||||||||
4. | Pflege und Betreuung von geistig abnormen Rechtsbrechern | |||||||||
5. | Pflege und Betreuung von Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen | |||||||||
6. | Pflege und Betreuung bei neurologischen Krankheiten | |||||||||
7. | Pflege, Betreuung und gezielte Förderung von Menschen mit Intelligenzminderung | |||||||||
8. | Übergangspflege, reaktivierende Pflege und nachgehende psychiatrische Betreuung | |||||||||
9. | Rehabilitation und Ergotherapie im psychiatrisch-neurologischen Bereich | |||||||||
10. | Psychopathologie und psychiatrische Krankheitslehre | |||||||||
11. | Neurologische Krankheitslehre | |||||||||
12. | Einführung in die Psychologie, einschließlich Entwicklungspsychologie | |||||||||
13. | Einführung in die Methoden der Psychotherapie, Supervision und Soziotherapie | |||||||||
14. | Gesprächsführung, psychosoziale Betreuung und Angehörigenarbeit | |||||||||
15. | Krisenintervention | |||||||||
16. | Spezielle rechtliche Grundlagen in der Psychiatrie, insbesondere der Unterbringung und des Erwachsenenschutzes. |
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