Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Der Bundesminister für Gesundheit hat die in dieser Verordnung vorgesehenen Veröffentlichungen im Internet im öffentlich zugänglichen Gesundheitsportal (www.gesundheit.gv.at) vorzunehmen.
In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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