§ 10 GTelV 2013 Veröffentlichungen

Gesundheitstelematikverordnung 2013

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.9999

Der Bundesminister für Gesundheit hat die in dieser Verordnung vorgesehenen Veröffentlichungen im Internet im öffentlich zugänglichen Gesundheitsportal (www.gesundheit.gv.at) vorzunehmen.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.9999

Der Bundesminister für Gesundheit hat die in dieser Verordnung vorgesehenen Veröffentlichungen im Internet im öffentlich zugänglichen Gesundheitsportal (www.gesundheit.gv.at) vorzunehmen.

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