§ 10 GTelV 2013

Gesundheitstelematikverordnung 2013

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 29.01.2025 bis 31.12.9999
Der Bundesminister für Gesundheit hat die in dieser Verordnung vorgesehenen Veröffentlichungen im Internet im öffentlich zugänglichen Gesundheitsportal (www.gesundheit.gv.at) vorzunehmen.

Stand vor dem 28.01.2025

In Kraft vom 01.01.2014 bis 28.01.2025
Der Bundesminister für Gesundheit hat die in dieser Verordnung vorgesehenen Veröffentlichungen im Internet im öffentlich zugänglichen Gesundheitsportal (www.gesundheit.gv.at) vorzunehmen.

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