§ 11 GTelV 2013

GTelV 2013 - Gesundheitstelematikverordnung 2013

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024

(1) Die Verordnung tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

(2) Mit Ablauf des 31. Dezember 2013 tritt die Gesundheitstelematikverordnung 2012, BGBl. II Nr. 483/2012, außer Kraft. Soweit die Gesundheitstelematikverordnung, BGBl. II Nr. 451/2008, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 464/2010, noch in Geltung steht, tritt sie ebenfalls mit Ablauf des 31. Dezember 2013 außer Kraft.

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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