§ 30d GemWO 1992

GemWO 1992 - Gemeindewahlordnung 1992

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.11.2024

(Anm.: § 30d entfallen mit LGBl. Nr. 92/2021).

In Kraft seit 24.12.2021 bis 31.12.9999
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