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§ 82a GemO (Steiermärkische Gemeindeordnung 1967), (weggefallen) - JUSLINE Österreich
§ 82a GemO (weggefallen)
GemO - Steiermärkische Gemeindeordnung 1967
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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.11.2024
§ 82a GemO
seit 31.12.2021 weggefallen.
In Kraft seit 01.01.2022 bis 31.12.9999
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Inhaltsverzeichnis GemO
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Paragrafennavigation
§ 76 GemO Voranschlagsentwurf, Beschlussfassung über den Voranschlag
§ 77 GemO Vorläufige Haushaltsführung, Voranschlagsprovisorium
§ 78 GemO Nachtragsvoranschlag
§ 79 GemO Durchführung des Voranschlages
§ 79a GemO Verpflichtungsermächtigung
§ 80 GemO Aufnahme von Darlehen und Begründung von Zahlungsverpflichtungen
§ 81 GemO
§ 81a GemO Finanzgeschäfte
§ 81b GemO
§ 82 GemO Liquidität, Kassenstärker, Begründung von Konten und Sparbüchern
§ 82a GemO (weggefallen)
§ 83 GemO (weggefallen)
§ 84 GemO Anordnung
§ 85 GemO Gemeindekassier und Finanzbuchhaltung
§ 86 GemO Aufgaben des Prüfungsausschusses
§ 86a GemO
§ 87 GemO Überprüfung der Gemeindegebarung durch die Aufsichtsbehörde
§ 88 GemO
§ 89 GemO
§ 90 GemO Genehmigungspflicht
§ 91 GemO
Haftungsausschluss
Vernetzungsmöglichkeiten
§ 82 GemO
§ 83 GemO
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