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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) In der Verordnung gemäß Abs. 1 ist auch der zeitliche Rahmen festzulegen, in dem die angehobenen Kassenstärker auf die durch § 82 Abs. 2 bestimmten Höchstgrenzen zurückzuführen sind.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 114/2020
(2) In der Verordnung gemäß Abs. 1 ist auch der zeitliche Rahmen festzulegen, in dem die angehobenen Kassenstärker auf die durch § 82 Abs. 2 bestimmten Höchstgrenzen zurückzuführen sind.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 114/2020