§ 91 GemO

GemO - Steiermärkische Gemeindeordnung 1967

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024

Die Landesregierung kann die Vorschriften dieses Hauptstücks durch Verordnung näher regeln.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 29/2019

In Kraft seit 02.04.2019 bis 31.12.9999
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