inSub-Litera, i, n dem Ausmaß, das der Arbeitszeit entspricht. Diese Verringerung der Vergütung wird abweichend vom Abs. 4 für den Zeitraum wirksam, für den die Maßnahme nach Z 1 oder 2 gilt.dem Ausmaß, das der Arbeitszeit entspricht. Diese Verringerung der Vergütung wird abweichend vom Absatz 4, für den Zeitraum wirksam, für den die Maßnahme nach Ziffer eins, oder 2 gilt.
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