Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 16.11.2024
Die Gemeindedienstprüfung ist mindestens einmal in jedem Kalenderjahr auszuschreiben. Der Termin, die Einreichungsfrist und der Prüfungsort sind jeweils in den “Amtlichen Nachrichten der NÖ Landesregierung” zu verlautbaren.
In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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