Die Bestimmungen dieses Abschnittes sind, soweit nichts Anderes bestimmt ist, auch auf Grundstücke anzuwenden, die nicht Wald im Sinne des § 1a sind.“ Die Bestimmungen dieses Abschnittes sind, soweit nichts Anderes bestimmt ist, auch auf Grundstücke anzuwenden, die nicht Wald im Sinne des Paragraph eins a, sind.“
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