§ 178a ForstG

ForstG - Forstgesetz 1975

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

Alle in diesem Bundesgesetz verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gelten gleichermaßen für Personen sowohl weiblichen als auch männlichen Geschlechts.

In Kraft seit 21.06.2013 bis 31.12.9999
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