§ 183a ForstG Anwendbarkeit der Bestimmungen anderer Bundesgesetze und von Rechtsakten der Europäischen Union

ForstG - Forstgesetz 1975

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 18.07.2024

Verweise in diesem Bundesgesetz auf andere Rechtsvorschriften des Bundes oder unmittelbar anwendbares Recht der Europäischen Union sind, soweit nicht ausdrücklich anders bestimmt ist, als Verweise auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen.

In Kraft seit 21.06.2013 bis 31.12.9999
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