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§ 271a EO (Exekutionsordnung), (weggefallen) - JUSLINE Österreich
§ 271a EO (weggefallen)
EO - Exekutionsordnung
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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 16.11.2024
§ 271a EO
seit 30.06.2021 weggefallen.
In Kraft seit 01.07.2021 bis 31.12.9999
0
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Entscheidungen zu § 271a EO
Entscheidungen zu § 271a EO
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(09/1905)
1
Entscheidungen des VwGH
(02/1948)
7
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Inhaltsverzeichnis EO
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Paragrafennavigation
§ 264 EO Aufschiebung des Verkaufs
§ 264a EO Innehalten mit der Anordnung des Verkaufs
§ 264b EO (weggefallen)
§ 265 EO Wertpapiere einer juristischen Person des öffentlichen Rechts
§ 266 EO Verkauf vor Rechtskraft der Pfändungsbewilligung
§ 267 EO Beitritt zum Verkaufsverfahren
§ 268 EO Freihandverkauf
§ 269 EO Gutgläubiger Eigentumserwerb
§ 270 EO Öffentliche Versteigerung
§ 271 EO Sofortkauf vor der Versteigerung
§ 271a EO (weggefallen)
§ 272 EO Versteigerungstermin
§ 272a EO Versteigerungsedikt
§ 273 EO Frist zwischen Pfändung und Versteigerung
§ 274 EO Versteigerungsort
§ 274a EO Vorschuss für Kosten des Transports, der Verkaufsverwahrung und des Versteigerers
§ 274b EO Transportkosten
§ 274c EO Zeitpunkt der Überstellung und Besichtigung
§ 274d EO Überstellungsverfahren
§ 274e EO Übernahme der Sachen
§ 274f EO Verkaufsverwahrung
Haftungsausschluss
Vernetzungsmöglichkeiten
§ 271 EO
§ 272 EO
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