Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Mit Erreichung des heiratsfähigen Alters haben Männer und Frauen gemäß den einschlägigen nationalen Gesetzen das Recht, eine Ehe einzugehen und eine Familie zu gründen.
In Kraft seit 01.11.1998 bis 31.12.9999
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