Die nach dieser Verordnung vom Anzeigepflichtigen anzuführenden nicht natürlichen Personen, Personenverbände und Trusts sind mit
1. | Firma oder Bezeichnung, | |||||||||
2. | Rechtsform, | |||||||||
3. | Sitz und Sitzland, | |||||||||
4. | Verwaltungssitz und | |||||||||
5. | der Firmenbuchnummer oder den Ordnungsmerkmalen einer vergleichbaren Registereintragung, sofern eine solche Eintragung besteht, | |||||||||
anzugeben. |
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