Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.12.2024
Die nach dieser Verordnung vom Anzeigepflichtigen anzuführenden natürlichen Personen sind mit
1.
vollständigem Namen,
2.
Geburtsdatum,
3.
Geburtsort, Geburtsland, Staatsangehörigkeit,
4.
Anschrift des Hauptwohnsitzes und
5.
Telefonnummer und E-Mail-Adresse, soweit bekannt,
anzugeben.
In Kraft seit 21.09.2017 bis 31.12.9999
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