Die Modellfunktion Medizinische Assistenzberufe umfasst die Unterstützung des gehobenen medizinisch-technischen Dienstes und von Ärztinnen und Ärzten in der jeweiligen Dienstverwendung. Erforderlich ist eine abgeschlossene Ausbildung gemäß § 20 Abs 1 bis 7 Medizinische Assistenzberufe-Gesetz – MABG, eine abgeschlossene Ausbildung zur medizinischen Fachassistenz (§ 21 MABG) oder eine nach den §§ 16 und 17 MABG anerkannte Ausbildung aus dem Ausland.
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