Anl. 2 EinModV

EinModV - Einreihungsplan- und Modellstellen-Verordnung – EinModV

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
  1. Anl. 2 heute
  2. Anl. 2 gültig ab 01.09.2024 zuletzt geändert durch LGBl Nr 72/2024
  3. Anl. 2 gültig von 01.03.2024 bis 31.08.2024 zuletzt geändert durch LGBl Nr 23/2024
  4. Anl. 2 gültig von 01.01.2021 bis 29.02.2024 zuletzt geändert durch LGBl Nr 24/2021
  5. Anl. 2 gültig von 01.01.2016 bis 31.12.2020
In Kraft seit 01.09.2024 bis 31.12.9999
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