Anl. 1/2 EinModV

EinModV - Einreihungsplan- und Modellstellen-Verordnung – EinModV

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 16.08.2024
  1. Anl. 1/2 heute
  2. Anl. 1/2 gültig ab 01.04.2024 zuletzt geändert durch LGBl Nr 41/2024
  3. Anl. 1/2 gültig von 01.07.2023 bis 31.03.2024 zuletzt geändert durch LGBl Nr 31/2023
  4. Anl. 1/2 gültig von 01.01.2021 bis 30.06.2023 zuletzt geändert durch LGBl Nr 58/2021
  5. Anl. 1/2 gültig von 01.01.2021 bis 31.12.2020 zuletzt geändert durch LGBl Nr 24/2021
In Kraft seit 01.07.2023 bis 31.03.2024
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