Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
§ 243 Abs. 9 und Artikel III Abs. 2 der 16. Novelle zum Bauern-Sozialversicherungsgesetz, BGBl. Nr. 678/1991, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 834/1992 treten am 1. Jänner 1993 in Kraft.
In Kraft seit 01.08.1998 bis 31.12.9999
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