Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.11.2024
Mit dem Wirksamkeitsbeginn dieses Bundesgesetzes treten, soweit nichts anderes bestimmt wird, alle bis dahin geltenden Bestimmungen über die Bauern-Pensionsversicherung und die Bauern-Krankenversicherung außer Kraft.
In Kraft seit 01.01.1979 bis 31.12.9999
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