Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 04.04.2025
(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt am 1. Jänner 1979 in Kraft.
(2)Absatz 2Zur Vorbereitung der Durchführung können schon vor dem 1. Jänner 1979 von dem der Kundmachung dieses Bundesgesetzes folgenden Tag an Maßnahmen getroffen sowie Verordnungen erlassen werden. Solche Verordnungen treten frühestens mit 1. Jänner 1979 in Kraft.
In Kraft seit 28.12.1991 bis 31.12.9999
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