§ 252 Abs. 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 832/1995 tritt am 1. Jänner 1996 in Kraft. Paragraph 252, Absatz 4, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Nr. 832 aus 1995, tritt am 1. Jänner 1996 in Kraft.
In Kraft seit 01.08.1998 bis 31.12.9999
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