Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Die §§ 113 Abs. 2 Z 3, 122a Abs. 1 Z 6, 154 Abs. 4, 158 Abs. 2 und 3 und 160 erster Satz in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 314/1994 treten mit 1. Juli 1994 in Kraft.
In Kraft seit 01.08.1998 bis 31.12.9999
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