Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Aufgabe der Fachbeiräte ist die Beratung der Bundesministerien, der Organe der Bundesstatistik und der Bundesanstalt in fachlichen Fragen der Bundesstatistik.
In Kraft seit 01.01.2010 bis 31.12.9999
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