§ 64i BRWO 1974 Durchführung der Wahl

BRWO 1974 - Betriebsrats-Wahlordnung 1974

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 17.08.2024

Auf die Durchführung der Wahl ist § 48 sinngemäß anzuwenden. Zur Anfechtung der Wahl zum Zentraljugendvertrauensrat ist auch der Zentralbetriebsrat berechtigt.

In Kraft seit 01.08.1987 bis 31.12.9999
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