§ 11a BMusG

BMusG - Bundesmuseen-Gesetz 2002

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.12.2024

(1) Das Pathologisch-anatomische Bundesmuseum in Wien wird mit 1. Jänner 2012 in das Naturhistorische Museum eingegliedert.

(2) Auf Beamte, die am 31. Dezember 2011 dem Personalstand des Pathologisch-anatomischen Bundesmuseums in Wien angehören, und auf Vertragsbedienstete des Bundes, die am 31. Dezember 2011 dem Pathologisch-anatomischen Bundesmuseum in Wien angehören, finden die Bestimmungen des § 11 sinngemäß Anwendung.

In Kraft seit 01.01.2012 bis 31.12.9999
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